Jährliche Mitgliedsbeiträge
Aktive Mitgliedschaften
| Mitgliedsart |
Jahresbeitrag |
| Erwachsene aktiv |
240,00 € |
| Ehepaar aktiv |
420,00 € |
Junge Erwachsene (Schüler/Auszubildende/Studenten ohne eigenes Einkommen, 18–27 Jahre) |
150,00 € |
| Kinder und Jugendliche |
100,00 € |
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern 1. Kind |
60,00 € |
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern 2. Kind |
40,00 € |
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern ab dem 3. Kind |
beitragsfrei |
Zweitmitgliedschaft* für aktive Erstmitglieder eines anderen Tennisvereins |
50 % des Beitrags der entsprechenden Erstmitgliedschaft |
Fördermitglieder
Fördermitglieder sind inaktive Förderer des Vereins.
| Fördermitgliedschaft |
Mindestbeitrag pro Jahr |
| Einzelperson |
50,00 € |
| Paar |
80,00 € |
Zweitmitgliedschaft*
Die Zweitmitgliedschaft ist eine Sonderform der Mitgliedschaft für aktive Erstmitglieder eines anderen Tennisvereins.
Voraussetzungen
- Aktive Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein (alle Altersgruppen).
- Nachweis der Erstmitgliedschaft zusammen mit dem Aufnahmeantrag.
- Beginn der Zweitmitgliedschaft mit Bestätigung durch den Vorstand.
Rechte und Pflichten
- Volles, unbeschränktes Spielrecht auf der Anlage des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970.
- Verpflichtung zur Einhaltung der Platz- und Spielordnung des Vereins.
- Teilnahme an Mannschaftsspielen gemäß den Richtlinien des TVM möglich.
- Kein Stimmrecht in Vereinsgremien und keine Wählbarkeit, aber Teilnahme an Mitgliederversammlungen möglich.
- Arbeitsstunden werden nur dann geleistet, wenn das Zweitmitglied mit eigener Zustimmung als Mannschaftsspieler_in des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970 beim TVM gemeldet ist.
Nachweis und Wechsel
- Jährlicher Nachweis der aktiven Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.03. (Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied des Erstvereins).
- Bei fehlendem Nachweis kann der Anspruch auf Ermäßigung entfallen; es wird dann der Beitrag einer Erstmitgliedschaft fällig.
- Direkter Wechsel von einer Erstmitgliedschaft zur Zweitmitgliedschaft ist zum 30.09. eines laufenden Kalenderjahres möglich (gegen Nachweis der Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein).
Beendigung
- Die Zweitmitgliedschaft kann durch Vorstandsbeschluss mit dreimonatiger Frist zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres beendet werden.
- Im Übrigen gilt § 5 der Satzung des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970 konkludent zur Beendigung der Zweitmitgliedschaft.